Zum 1. Januar 2011 wird ein neues Gesetz zum Jugendschutz im Internet in Kraft treten:
Welches vorsieht Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit einer Sendezeitbeschränkung und Altersfreigabe zu versehen. Die Klassifizierung einer Website - oder einzelner Inhalte - kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdenden Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen.
Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist.
Ich stelle diesen Blogbeitrag jetzt einfach mal ungeniert hier rein:
Wie heise.de und einige andere Seiten berichten, haben die ersten Blogs angekündigt wegen dem neuen Jugendschutzregelungen die am 1.1.2011 in Kraft treten dicht zu machen.
Was ist los?
Zur Erklärung: Ab dem 01.01.2011 gilt ein neues Jugendschutzgesetz, dass sich auch auf Blogs, als auch rückwirkend auf alle älteren Bloginhalte auswirkt. Blogs müssen – um es kurz zu machen – eine Alterskennzeichnung vorweisen oder mit Ärger und Abmahnungen rechnen.
Von heise.de:
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine “Sendezeitbeschränkung” in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.
(No) Shit Sherlock
Das diese Regelung natürlich absoluter Unsinn ist, muss ich nicht sagen – kleine Blogger, also Leute die ihre Blogs umsonst oder gegen einen kleinen Gewinn in das Netz stellen werden so verunsichert. Und natürlich könnte diese neue Verunsicherung in einer kleinen Welle an gelöschten Blogs resultieren, weil man keine Abmahnungen erhalten möchte – oder man aufgrund falscher Alterskennzeichnung ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro kassieren könnte.
Wieder einmal haben unsere Politiker Realitäten des Netzes und deren Kultur verkannt. Und wieder einmal werden indirekt die Eltern für “zu blöde” erklärt ihre Kinder zu erziehen. Dazu kommt, dass bis jetzt noch gar keine Programme angeboten werden, die irgendwelche Alterseinstufungen auslesen könnten.
Ich glaube auch nicht, dass das bei unserer Regierung/Bürokratie solch ein Programm überhaupt kommen wird. Die Bundesregierung soll ein Programm anbieten und entwickeln (lassen), dass auf mindestens einem dutzende verschiedener Betriebssysteme Webseiten filtern kann? Betriebssysteme zu denen auch noch im Laufe von maximal 2 Jahren immer wieder ein neues dazu kommt?
Von t3n.de
Es ist zu erwarten, dass die Anbieter von freiwilligen Schutzkontrollen wie die FSM solche Software anbieten werden. Es ist zweifelhaft, ob diese bei der
- Vielfalt der technischen Zugangsmöglichkeiten zu Internetinhalten (PC, Handy, Tablet),
- der Anzahl unterschiedlicher Inhaltsarten (Chats, Foren, Social Networks, Blogs, Shops) und
- der den Eltern oft überlegenen Fähigkeit der Jugendlichen
im Sinne des Gesetzes geeignet sein wird.
Von t3n.de
Kurz gesagt läuft die Wahlmöglichkeit der Kennzeichnung derzeit leer. Wer sich jetzt schon die Mühe macht z.B. „ab 16“-Hinweise auf seiner Seite anzubringen, aber irgendwann ein System kommt das über Metadaten oder andere Schnittstellen funktioniert, dessen Aufwand war umsonst.
Wer sich mehr über den neuen JMStV informieren will, sollte diesen informativen Text lesen.
Quelle
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
„Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.“
- Interessante Einschätzung zum Thema:
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... en-konnen/
Quelle
Ich möchte jetzt keine unnötige Aufregung verbreiten, finde die Tatsache, dass auch einfache Blogs zukünftig eine „Altersfreigabe“, einfach gesagt, erhalten sollen, schon für sehr… strittig interessant und weiß auch nicht was genau ich davon halten soll. Aber vermutlich nur die logische Konsequenz der Medienausrichtung der letzten und auch der nächsten Jahre…?
Wird es also darauf hinauslaufen das zusätzliche (Jugendschutz-)Programme, eine so genannte Klassifizierungshilfe* (http://www.fsm.de/de/jmstv-2011), welche es bislang noch gar nicht gibt, Internetseiten (Blogs, Foren) abgleichen und so Zugang der entsprechenden Altersvorgabe gewähren? Oder wird sich das ganze im Sande verlaufen und wird zurzeit einfach nur alles unnötig „hoch gekocht“?
* Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich kostenlos sein. Dies gilt auch für Nichtmitglieder der FSM.
Wie geht ihr mit dieser Problematik um? Was ist eure Meinung und wie bereitet ihr euch und eure Blogs darauf vor? Wir WoW-Blogger müssten unsere Blogs demnach ja dann die Altersfreigabe „Ab 12“ ausweisen, da die Altersfreigabe von World of Warcraft ja ab diesem Alter ausgestellt wurde…
Anhang: NRW kippt den Jugendmedienschutz-Vertrag
Über viele Jahre wurde der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ausgehandelt. Unter anderem sah der Staatsvertrag eine freiwillige Alterskennzeichnung von Internetseiten vor und dass jede Seite einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum nennen müsste.
Dieser Staatsvertrag sollte nun von allen 16 Bundesländern ratifiziert werden. Diese Ratifizierung ist eigentlich nur eine reine formsache, da an der Ausarbeitung des Staatsvertrages alle Ministerpräsidenten beteiligt waren.
Nur hat niemand mit Nordrhein-Westfalen gerechnet. Ausgehandelt hatte den Staatsvertrag damals noch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit der Zustimmung der FDP, der SPD und den Grünen. Mittlerweile regiert aber eine Rot-Grüne Minderheitenregierung im Landtag und überraschenderweise verkündeten CDU und FDP, dass sie jetzt doch gegen den Staatsvertrag stimmen werden. Davon überrascht, verkünderten auch SPD und Grüne, die aber ohnehin keine Mehrheit hätten, dass sie dem Staatsvertrag auch nicht mehr zustimmen werden.
Somit werden in NRW alle Fraktionen des Landtages gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen und damit tritt er in keinem Land der Bundesrepublik in Kraft.
Quellen: Spiegel Online und Allvatar